Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist §76 Schulgesetz.
Alle Anträge der Erziehungsberechtigten auf einen Schulbezirkswechsel „Grundschule“ müssen zur Bearbeitung und Entscheidung an das SSA Pforzheim weitergeleitet werden. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.
Im Stadtgebiet Pforzheim ist die geschäftsführende Schulleitung in die Bearbeitung eingebunden.
Mit der Verwendung der Formulare des Staatlichen Schulamts Pforzheim gilt die Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten als erteilt.