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Kooperationszeit
Am 1.8.2014 trat die neue Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung in Kraft. Sie löste die Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit
der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“ ab. In der neuen Rechtsverordnung gibt es keine Regelung mehr zur sogenannten
Kooperationszeit. Der Gesetzgeber hat für die Schulen keine Kooperationszeit mehr vorgesehen.
Das sich hartnäckig haltende Gerücht, es gäbe eine verpflichtende Präsenzzeit an Schulen, ist damit klar und
unmissverständlich ausgeräumt worden. Wenn sich Schulen dazu entschließen, auch weiterhin ein Zeitfenster für die
Kooperation ihrer Lehrkräfte einrichten zu wollen, muss dieses Zeitfenster in der Gesamtlehrerkonferenz beraten und beschlossen
werden. Die Gesamtlehrerkonferenz ist gut beraten sich umfassend mit dem Zeitfenster „Kooperationszeit“ auseinanderzusetzen und
hierüber einen schriftlich vorgelegten Beschluss zu fassen. Die Mehrzahl der Schulen ging mit dem Zeitfenster
„Kooperationszeit“ so um, wie es von der Kultusverwaltung gedacht war. Das Zeitfenster „Kooperationszeit“ war und
ist keine Präsenzzeit.