Rechtsgrundlage für diesen Antrag sind im Schulgesetz §72 bzw. §75.
Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf die Befreiung von der Schulbesuchspflicht muss bei der zuständigen Schule abgegeben werden. Die Schule leitet den Antrag (mit Stellungnahme) zur Bearbeitung und Entscheidung an das SSA Pforzheim weiter.
Bitte beachten Sie, dass auch die Aufnahmezusage der Berufsschule vorgelegt werden muss.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.