Das Stichwortverzeichnis befindet sich noch im Aufbau.
Die Informationen in diesem Verzeichnis wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und zusammengetragen. Für die sachliche und rechtliche Richtigkeit jeder einzelnen Information kann angesichts der Komplexität der behandelten Sachverhalte dennoch keine Gewähr übernommen werden. In allen wichtigen Fragen holen Sie bitte unbedingt frühzeitig die verbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Stelle ein!
Bei der Verwirklichung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags kommt außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine besondere Bedeutung zu. Sie dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers bei. Grundlage für die Organisation und Durchführung ist die Extern: Verwaltungsvorschrift "Außerunterrichtliche Veranstaltungen" (Öffnet in neuem Fenster).
Beim Kultusministerium finden Sie "Extern: Fragen und Antworten zur Organisation und Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Öffnet in neuem Fenster)".
Beim LBV finden Sie allgemeine Informationen zu Außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) und zum Thema "Reisekostenabrechnung bei AuV".
Extern: Link zum LBV "Außerunterrichtliche Veranstaltung (AuV)" (Öffnet in neuem Fenster)
Individuelle Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bestimmen den Unterricht und erfordern die Gestaltung von Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Rahmen des Unterrichtsgeschehens.
Über mögliche Unterstützungsdienste und Kooperationspartner für Lehrkräfte aller Schularten, Eltern, Schülerinnen und Schüler informiert Sie gerne die Arbeitsstellen Kooperation (ASKO) am Staatlichen Schulamt Pforzheim.
Das ZSL hat eine Extern: Übersichtsseite mit weitergehenden Informationen (Öffnet in neuem Fenster) (u. a. zum Nachteilsausgleich) veröffentlicht.
Für Lehrkräfte ist ein geregeltes Verfahren für das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorgesehen. Demnach erhalten länger als 6 Wochen erkrankte Personen vom Schulamt ein sogenanntes Infopaket mit umfangreichen Informationen (z.B. zu Rehabilitationsmaßnamen und Kuren, Regelungen zur Gestuften Wiederaufnahme des Dienstes bzw. zur Stufenweisen Wiedereingliederung, BEM etc.) sowie ein Beratungsangebot mit Adresslisten. Ist von der betroffenen Lehrkraft die offizielle Einleitung eines BEM-Verfahrens erwünscht, kann ein sogenanntes BEM-Gespräch stattfinden.
Weitere Informationen und Materialien finden Sie auch direkt bei der Extern: Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte (Öffnet in neuem Fenster).
Beratung und Unterstützung erhalten Sie auch
- bei der Schwerbehindertenvertretung am SSA Pforzheim
- beim Örtlichen Personalrat der Lehrkräfte am SSA Pforzheim
Das Formular zur Bewerbung auf eine Funktionsstelle finden Sie direkt beim RP Karlsruhe unter "Extern: Personalangelegenheiten der Lehrkräfte (Öffnet in neuem Fenster)".
Weitere Informationen finden Sie auch beim Kultusministerium im Bereich "Extern: Stellenangebote (Öffnet in neuem Fenster)" oder auf der Seite Lehrer-Online-BW im Bereich "Extern: Schulleitungsstellen (Öffnet in neuem Fenster)".
Die KM-Handreichung „Extern: Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing zum Nachteil von Lehrkräften im Internet (Öffnet in neuem Fenster)“ informiert über Möglichkeiten der Prävention im schulischen Bereich sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Cyber-Mobbing und zeigt Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Mobbing von Lehrkräften im Internet auf.
Extern: Link zum Kultusministerium "Mobbing von Lehrkräften im Internet" (Öffnet in neuem Fenster)
Das Landesmedienzentrum LMZ hat zum Thema Extern: Cybermobbing (Öffnet in neuem Fenster) eine Themenseite veröffentlicht.
Unterstützung erhalten Sie auch bei Ihrer Schulleitung, dem Schulamt oder der Extern: Schulpsychologischen Beratungsstelle Pforzheim (Öffnet in neuem Fenster).
Das Formular zur Meldung eines Dienstunfalls finden Sie direkt beim RP Karlsruhe unter "Extern: Dienstunfall (Öffnet in neuem Fenster)".
Auf der Seite des Extern: ZSL zum Thema Gesundheitsförderung (Öffnet in neuem Fenster) für Lehrkräfte erhalten Sie Informationen zu Angeboten der Gesundheitsförderung. Diese richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulen.
Angesichts der im Sommer teils extrem hohen Temperaturen rückt das Thema ‚Hitzefrei‘ immer wieder in den Fokus. Wie Schulen mit dieser Situation umgehen sollten und welche Regelungen es dazu gibt – das sind Fragen, die regelmäßig diskutiert werden.
Extern: Empfehlungen des Kultusministeriums zum Umgang mit „Hitzefrei“ (Öffnet in neuem Fenster)
Bei Eintreten eines Krisenereignisses werden die schulinternen Krisenteams gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Karlsruhe beziehungsweise das Staatliche Schulamt Pforzheim ( 07231 - 6057 - 400 oder E-Mail: Poststelle@ssa-pf.kv.bwl.de (Öffnet in neuem Fenster) ) zu informieren.
Das ZSL hat allgemeine Informationen zum Thema "Extern: Krisensituationen an Schulen – Vorsorge, Intervention und Nachsorge (Öffnet in neuem Fenster)" zusammengestellt.
Als Lehrerin oder Lehrer können Sie einen wertvollen Beitrag leisten, dass Kinder und Jugendliche ihre Trauer in einer individuell passenden Art und Weise bearbeiten und bewältigen können. Das Kultusministerium hat zur Unterstützung die Extern: Handreichung "Tod und Trauer in der Schule" (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht.
Die Schulleitung benachrichtigt umgehend per E-Mail: E-Mail die Poststelle des Staatlichen Schulamts Pforzheim (Öffnet in neuem Fenster).
Das RP Karlsruhe hat einen Extern: Leitfaden zum Umgang mit Todesfällen von Lehrkräften/Schulleitungen (Öffnet in neuem Fenster) herausgegeben.
Das Kultusministerium hat die Handreichung "Extern: Tod und Trauer in der Schule (Öffnet in neuem Fenster)" veröffentlicht.
Weitere Unterstützung erhalten Schulen auch bei der Extern: Schulpsychologischen Beratungsstelle Pforzheim (Öffnet in neuem Fenster).
Das Formular zur Mitteilung über die Dienst-/Arbeitsunfähigkeit einer Lehrkraft finden Sie beim RP Karlsruhe unter "Extern: Personalangelegenheiten der Lehrkräfte (Öffnet in neuem Fenster)".
"Das Recht der Nebentätigkeit ist für die Beamtinnen und Beamten in § 40 Beamtenstatusgesetz, in §§ 60 ff Landesbeamtengesetz (LBG), sowie in der Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO), geregelt. Für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis gilt § 3 Abs. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL)." (Extern: Quelle KM BW (Öffnet in neuem Fenster))
Das Kultusministerium hat unter dem Extern: Stichwort "Nebentätigkeit" (Öffnet in neuem Fenster) eine Handreichung für Schulleitungen und die nötigen Formulare zusammengestellt.
Auf der Serviceseite der Regierungspräsidien finden Sie eine Extern: FAQ zur Probezeit (Öffnet in neuem Fenster).
Ereignisse wie Warnstreiks im ÖPNV, Straßenblockaden, Naturkatastrophen, Unwetter und andere gefährliche Wetterlagen können Auswirkungen auf den Schulweg von Schülerinnen und Schülern haben. Extern: Beim Kultusministerium (Öffnet in neuem Fenster) erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund solcher und ähnlicher Einschränkungen nicht zur Schule kommen können und was das für die Teilnahme an (Abschluss-)Prüfungen bedeutet.
Informationen zu "Schulvermeidung / Schulabsentismus"
Die Vertrauensanwältin für Fragen der sexuellen Belästigung von Beschäftigten am Arbeitsplatz ermöglicht es betroffenen Lehrkräften und anderen Mitarbeitenden der Kultusverwaltung, sich von einer externen unabhängigen Person beraten zu lassen.
Die Kontaktdaten finden Sie Extern: hier (Öffnet in neuem Fenster).