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Versetzungen und Abordnungen

Jedes Jahr wenden sich viele Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit ihrem Versetzungsantrag an den Örtlichen Personalrat. Wir als Personalrat sind bei den Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes mit eingebunden. Wir entscheiden als Personalräte nicht darüber, ob eine Versetzung genehmigt wird oder nicht, aber wir haben einen genauen Blick darauf:

  • Sind alle Angaben geprüft worden?
  • Sind alle Vorgaben eingehalten worden?
  • Sind die uns zugeschickten Anlagen mit zusätzlichen Informationen berücksichtigt worden?
  • Liegt ggf. die Anlage der Pflegegeldkasse, die die Lehrkraft als „eingetragene Pflegekraft“ nachweist, vor?


Im Rahmen der Versetzungsrunde gibt es drei gemeinsame Sitzungen mit den zuständigen Schulräten, der Schwerbehindertenvertretung und drei Vertretern des Örtlichen Personalrats. Bei diesen Sitzungen werden grundsätzlich alle Versetzungsanträge einzeln besprochen. Bei den Anträgen der Lehrkräfte, die sich an uns gewandt haben, schauen wir besonders hin. In diesem Moment können wir Ihre persönlichen Gründe mit einbringen,insbesondere dann, wenn von Seiten des Staatlichen Schulamtes bzw. der Schulleitung eine Ablehnung vorliegt oder vorgesehen ist.


Versetzungskriterien sind in der Regel:

  • Verweildauer (momentan mind. 5 Jahre bei schulamtsübergreifender Versetzung und
    mind. 3 Jahre bei schulamtsinterner Versetzung)
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf


Ablehnungsgründe können sein:

  • Fachmangel an der Schule
  • Klassenlehrerfunktion in Klasse 1 bzw. 3 der Grundschule
  • Nicht-Einsatzfähigkeit wegen Elternzeit


Wir sind an allen Versetzungen beteiligt, die schulamtsintern und schulamtsübergreifend gestellt werden. Ebenso werden wir an den Versetzungen beteiligt, bei denen die Lehrkräfte in das Staatliche Schulamt Pforzheim wollen. Bei Versetzungen im Ländertauschverfahren (Wechsel des Bundeslandes) können wir auch beratend tätig werden.

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