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Probezeit

Die Voraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit sind die fachliche, die persönliche und die gesundheitliche Bewährung. In der Probezeit wird diese Bewährung geprüft. Gesundheitliche Eignung ist Teil der persönlichen Eignung und kann durch eine weitere amtsärztliche Untersuchung überprüft werden. Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre bei Fachlehrer/innen, Technische Lehrer/innen, GHS-Lehrer/innen, Realschullehrer/innen, Sonderschullehrer/innen. Die dienstlichen Beurteilungen erfolgen:

1. 9 Monate nach der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe
2. in den letzten 3 Monaten vor Beendigung der Probezeit

Beide Dienstliche Beurteilungen sind grundsätzlich einstufig, d.h. die Schulleitung erstellt die Beurteilung. "... die Schulaufsichtsbehörde kann sich jedoch die Bildung des maßgebenden Gesamturteils im Einzelfall vorbehalten, wenn hierfür ein besonders dienstliches Bedürfnis besteht." Erfahrungsgemäß erfolgt dies, wenn die Note "befriedigend" oder schlechter gegeben wird. Eignung und Befähigung werden dokumentiert durch

  • eine verbale Leistungsbeurteilung (Bewertung der dienstlichen Tätigkeiten anhand der Aufgabenbeschreibung und der Arbeitsergebnisse)
  • eine Befähigungsbeurteilung – bei der letzten Probezeitbeurteilung – nach Ausbildungsgraden (allgemeine und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten)
  • ein Gesamturteil mit Note


Nach längerer bzw. häufiger Unterbrechung, hierzu zählt auch die Elternzeit, oder wenn die Schulleitung Zweifel anmeldet, muss ein erneutes amtsärztliches Zeugnis die gesundheitliche Eignung bestätigen.

Verkürzung der Probezeit

Die Probezeit kann bis zu jeweils um ein Jahr verkürzt werden bei:

  • Weit überdurchschnittlicher Bewährung (mindestens die Note 1,5)
  • Erwerb der Laufbahnbefähigung mit hervorragendem Ergebnis (Staatsexamen mindestens 1,4)
  • Bei einer Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr entfällt die zweite Dienstliche Beurteilung.

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