Im Jahr 2016 trat das neue Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg in Kraft.
Das Leitbild wurde unter Beteiligung von Dienststellen und Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung, der Interessenvertretungen und der Öffentlichkeit erarbeitet.
Zielsetzung dieses Leibildes ist die Unterstützung der Landesverwaltung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg versteht sich als eine dem Gemeinwohl verpflichtete Dienstleisterin, die an Recht und Gesetzt gebunden ist. Darüber hinaus kann das Leitbild von den Dienststellen der Landesverwaltung für ihren Aufgabenbereich ergänzt werden.
Das Leitbild umfasst folgende Kategorien:
1. Zielsetzung
2. Die Verwaltung als gemeinwohlverpflichtete Dienstleisterin
3. Die Verwaltung als werteorientierte Arbeitgeberin
4. Die Verwaltung als zukunftsfähige Organisation