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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Nach längerer Erkrankung, in der Regel nach mindestens 6 Wochen Dauer, ist der Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet, der erkrankten Lehrkraft ein BEM-Gesprächsangebot zu machen. Per Post kommt ein Informatiosschreiben mit einem Antwortbogen nach Hause. Die Annahme des Angebots ist freiwillig und kann daher gar nicht oder auch später noch angenommen werden, wenn z.B. die medizinische Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist. In diesen Fällen ergeht die Bitte, das SSA darüber zu informieren, damit ggf. später das Angebot erneuert werden kann. Das BEM-Gespräch verfolgt in der Regel das Ziel, der Lehrkraft eine stufenweise Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Eine schrittweise Erhöhung bis zum ursprünglichen Deputat soll eine vollkommene Herstellung der Arbeitskraft ermöglichen.
Ein vom Schulamt beauftragter Schulrat, derzeit Herr Weißer, führt das Gespräch in vertraulicher Atmosphäre (Verschwiegenheitspflicht!). Es werden alle Bedingungen mit der Lehrkraft besprochen, die einer erfolgreichen Wiedereingliederung innerhalb eines definierten Zeitraums (höchstens ein Jahr) förderlich sein können.
Findet ein BEM-Gespräch statt, kann die Lehrkraft auf Wunsch noch weitere Personen hinzuziehen. Dazu bitte im Rückmeldebogen die entsprechenden Kreuze setzen.
Empfohlen wird die Einladung eines Personalrats und gegebenenfalls der Ansprechperson der Schwerbehindertenvertretung. Wenn die Lehrkraft Beratungsbedarf im Vorfeld eines solchen Gesprächs hat, stehen sowohl der Personalrat als auch die Ansprechperson der Schwerbehindertenvertretung dafür gerne zur Verfügung.

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