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Aufgaben des Personalrates
Die grundsätzlichen Aufgaben ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG § 66 bis § 68)
Die Dienststelle und die Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und
Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen unterbleibt.
Personalräte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!!!
Die Personalvertretung soll darüber wachen, dass „die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze... durchgeführt
werden.“
Außerdem beantragen wir Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Belangen der Angehörigen der
Dienststelle dienen. Ebenso nehmen wir Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und wirken auf ihre Erledigung hin.
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich mit dem Staatlichen Schulamt Pforzheim und der Dienststellenleitung (Herrn Traub) für Ihre Belange einsetzt.
Wir sind ebenso in ständigem Kontakt mit dem Bezirkspersonalrat beim Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Hauptpersonalrat im
Ministerium für Kultus und Sport.
Aufgabengebiete
Im folgenden Abschnitt sind einige Situationen aufgelistet, bei denen Sie der Personalrat beraten und unterstützen
kann: