Das Stichwortverzeichnis befindet sich noch im Aufbau.
Die Informationen in diesem Verzeichnis wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und zusammengetragen. Für die sachliche und rechtliche Richtigkeit jeder einzelnen Information kann angesichts der Komplexität der behandelten Sachverhalte dennoch keine Gewähr übernommen werden. In allen wichtigen Fragen holen Sie bitte unbedingt frühzeitig die verbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Stelle ein!
Beim LBV finden Sie allgemeine Informationen zu Außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) und zum Thema "Reisekostenabrechnung bei AuV".
Individuelle Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bestimmen den Unterricht und erfordern die Gestaltung von Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Rahmen des Unterrichtsgeschehens.
Über mögliche Unterstützungsdienste und Kooperationspartner für Lehrkräfte aller Schularten, Eltern, Schülerinnen und Schüler informiert Sie gerne die Arbeitsstellen Kooperation (ASKO) am Staatlichen Schulamt Pforzheim.
Das ZSL hat eine Übersichtsseite mit weitergehenden Informationen (u. a. zum Nachteilsausgleich) veröffentlicht.
Für Lehrkräfte ist ein geregeltes Verfahren für das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorgesehen. Demnach erhalten länger als 6 Wochen erkrankte Personen vom Schulamt ein sogenanntes Infopaket mit umfangreichen Informationen (z.B. zu Rehabilitationsmaßnamen und Kuren, Regelungen zur Gestuften Wiederaufnahme des Dienstes bzw. zur Stufenweisen Wiedereingliederung, BEM etc.) sowie ein Beratungsangebot mit Adresslisten. Ist von der betroffenen Lehrkraft die offizielle Einleitung eines BEM-Verfahrens erwünscht, kann ein sogenanntes BEM-Gespräch stattfinden.
Weitere Informationen und Materialien finden Sie auch direkt bei der Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte.
Beratung und Unterstützung erhalten Sie auch
- bei der Schwerbehindertenvertretung am SSA Pforzheim
- beim Örtlichen Personalrat der Lehrkräfte am SSA Pforzheim
Das Formular zur Bewerbung auf eine Funktionsstelle finden Sie direkt beim RP Karlsruhe unter "Personalangelegenheiten der Lehrkräfte".
Weitere Informationen finden Sie auch beim Kultusministerium im Bereich "Stellenangebote" oder auf der Seite Lehrer-Online-BW im Bereich "Schulleitungsstellen".
Die KM-Handreichung „Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing zum Nachteil von Lehrkräften im Internet“ informiert über Möglichkeiten der Prävention im schulischen Bereich sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Cyber-Mobbing und zeigt Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Mobbing von Lehrkräften im Internet auf.
Link zum Kultusministerium "Mobbing von Lehrkräften im Internet"
Das Landesmedienzentrum LMZ hat zum Thema Cybermobbing eine Themenseite veröffentlicht.
Unterstützung erhalten Sie auch bei Ihrer Schulleitung, dem Schulamt oder der Schulpsychologischen Beratungsstelle Pforzheim.
Das Formular zur Meldung eines Dienstunfalls finden Sie direkt beim RP Karlsruhe unter "Dienstunfall".
Auf der Seite des ZSL zum Thema Gesundheitsförderung für Lehrkräfte erhalten Sie Informationen zu Angeboten der Gesundheitsförderung. Diese richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulen.
Bei Eintreten eines Krisenereignisses werden die schulinternen Krisenteams gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Karlsruhe beziehungsweise das Staatliche Schulamt Pforzheim ( 07231 - 6057 - 400 oder Poststelle@ssa-pf.kv.bwl.de ) zu informieren.
Das ZSL hat allgemeine Informationen zum Thema "Krisensituationen an Schulen – Vorsorge, Intervention und Nachsorge" zusammengestellt.
Als Lehrerin oder Lehrer können Sie einen wertvollen Beitrag leisten, dass Kinder und Jugendliche ihre Trauer in einer individuell passenden Art und Weise bearbeiten und bewältigen können. Das Kultusministerium hat zur Unterstützung die Handreichung "Tod und Trauer in der Schule" veröffentlicht.
Die Schulleitung benachrichtigt umgehend per E-Mail die Poststelle des Staatlichen Schulamts Pforzheim.
Das RP Karlsruhe hat einen Leitfaden zum Umgang mit Todesfällen von Lehrkräften/Schulleitungen herausgegeben.
Das Kultusministerium hat die Handreichung "Tod und Trauer in der Schule" veröffentlicht.
Weitere Unterstützung erhalten Schulen auch bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Pforzheim.
Das Formular zur Mitteilung über die Dienst-/Arbeitsunfähigkeit einer Lehrkraft finden Sie beim RP Karlsruhe unter "Personalangelegenheiten der Lehrkräfte".
"Das Recht der Nebentätigkeit ist für die Beamtinnen und Beamten in § 40 Beamtenstatusgesetz, in §§ 60 ff Landesbeamtengesetz (LBG), sowie in der Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO), geregelt. Für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis gilt § 3 Abs. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL)." (Quelle KM BW)
Das Kultusministerium hat unter dem Stichwort "Nebentätigkeit" eine Handreichung für Schulleitungen und die nötigen Formulare zusammengestellt.
Auf der Serviceseite der Regierungspräsidien finden Sie eine FAQ zur Probezeit.
Ereignisse wie Warnstreiks im ÖPNV, Straßenblockaden, Naturkatastrophen, Unwetter und andere gefährliche Wetterlagen können Auswirkungen auf den Schulweg von Schülerinnen und Schülern haben. Beim Kultusministerium erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund solcher und ähnlicher Einschränkungen nicht zur Schule kommen können und was das für die Teilnahme an (Abschluss-)Prüfungen bedeutet.
Informationen zu "Schulvermeidung / Schulabsentismus"