Sprachförderung

SprachFit

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Sprachkompetenz ist die Basis für die schulische Bildung, und je früher Schwierigkeiten erkannt werden, desto früher kann sich eine zielgerichtete Förderung anschließen. Desto geringer ausgeprägt sind in der Folge die Lerndefizite im Verlauf des weiteren Bildungswegs. Sprachförderung muss also früh ansetzen und durchgängig sein von der Kita bis in die Schule. Das Programm „SprachFit“ setzt dies um und wird im gesamten Schulamtsbereich schrittweise auf- und ausgebaut. 

Vor der Einschulung
Wird bei der Einschulungsuntersuchung (ESU) intensiver Sprachförderbedarf festgestellt, folgt an der Schnittstelle KiTa–Grundschule eine verpflichtende, zusätzliche Sprachförderung im Umfang von vier Wochenstunden in Kleingruppen. Der Einstieg erfolgt im Schuljahr 2024/2025. Die Anzahl der Schulen und Gruppen steigt in den Folgejahren bis zum Schuljahr 2027/2028 und ist dann flächendeckend im gesamten Schulamtsbereich verfügbar.

In der Schule
Manche Kinder werden trotz des Besuchs der Förderung vor Schuleintritt nicht die notwendigen Kompetenzen in der Sprache und in anderen Entwicklungsbereichen aufweisen, um erfolgreich am Grundschulunterricht teilzunehmen. Hier setzt die Förderung in der Schule an – und zwar unter anderem mit

  • Juniorklassen
  • zusätzlichen Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2, wenn die Zuweisung zu einer Juniorklasse nicht notwendig ist oder nach dem Besuch der Juniorklasse weiterhin Förderbedarf in der sprachlichen Entwicklung besteht,
  • durchgängiger Sprachbildung,
  • Sprachförderkursen in Klasse 3 und 4 (für alle Kinder mit Sprachförderbedarf),
  • Lernkursen unter Einbezug der Herkunftssprache und Stärkung der Elternarbeit,
  • dem garantierten Zugang zur Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklasse (VKL)

Weiterführende Informationen zum Programm "SprachFit" finden Sie beim Kultusministerium im Bereich "SprachFit" und der FAQ zur Bildungsreform.