Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Haupt-, Werkreal- oder Realschulabschlusses.
In Baden-Württemberg kann man die Schulfremdenprüfung für die Abschlüsse der Sekundarstufe I nach den jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen ablegen.
Das Staatliche Schulamt nimmt Meldungen für eine Abschlussprüfung für Schulfremde bis zum 1. März jeden Jahres entgegen und beauftragen eine oder bei Bedarf mehrere öffentliche Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung für Schulfremde.
Allgemeine Informationen zu den Schulfremdenprüfungen in den Schularten erhalten Sie beim Kultusministerium unter
Schulfremdenprüfung Sekundarstufe I: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
Zur Anmeldung verwenden Sie - je nach angestrebtem Abschluss - die nachfolgenden Formulare.
Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss
Schulfremdenprüfung Werkrealschulabschluss
Schulfremdenprüfung Realschulabschluss
Datenschutzhinweise
Mit der Verwendung der Formulare des Staatlichen Schulamts Pforzheim gilt die Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten als erteilt.