Sekundarstufe

Schulfremdenprüfung

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Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Haupt-, Werkreal- oder Realschulabschlusses.
In Baden-Württemberg kann man die Schulfremdenprüfung für die Abschlüsse der Sekundarstufe I nach den jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen ablegen.

Das Staatliche Schulamt nimmt Meldungen für eine Abschlussprüfung für Schulfremde bis zum 1. März jeden Jahres entgegen und beauftragen eine oder bei Bedarf mehrere öffentliche Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung für Schulfremde.

Die Unterlagen zur Anmeldung und weitere Informationen zu den Schulfremdenprüfungen erhalten Sie beim Kultusministerium 

Hauptschulabschlussprüfung (HSAP)
Werkrealschulabschlussprüfung (WRSAP)
Realschulabschlussprüfung (RSAP)
Gemeinschaftsschule

Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss

Schulfremdenprüfung Werkrealschulabschluss

Schulfremdenprüfung Realschulabschluss

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