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Beratungs- und Unterstützungsangebote an allgemeinen Schulen

Sonderpädagogische Dienste

Grundsätze des Sonderpädagogischen Dienstes gemäß der „Rahmenkonzeption sonderpädagogischer Dienst“ vom Juli 2017

Dem Subsidiaritätsprinzip der Sonderpädagogik folgend wird der sonderpädagogische Dienst erst dann aktiv, wenn zunächst eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule stattgefunden hat und die zur Verfügung stehenden allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen worden sind („gestuftes Verfahren“).

Hierfür steht der jeweiligen Schule ein gestuftes System der Beratung und Unterstützung (vgl. Handreichungen „Förderung gestalten“) der allgemeinen Pädagogik sowie außerschulische Unterstützung zur Verfügung. In einzelnen Fachrichtungen (v. a. Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und Hören) ist dieser Vorlauf nicht erforderlich, wenn der Bedarf evident ist.

Erst wenn sich zeigt, dass trotz der Inanspruchnahme und Umsetzung dieser Unterstützung immer noch ein erhöhter Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht, wird nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und ggf. der betroffenen Kinder und Jugendlichen über die Hinzuziehung des sonderpädagogischen Dienstes entschieden.

Dieses gestufte Verfahren bedeutet auch, dass der sonderpädagogische Dienst in eine schon begonnene Bildungsprozessgestaltung der verantwortlichen Schule integriert werden muss. Für eine effiziente weitere Gestaltung des Bildungsangebots ist es deshalb notwendig, dass die verantwortliche Schule die bisher erbrachten und durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich und differenziert dokumentiert. Damit können diagnostische Dopplungen vermieden, Beratungszeiten effizient genutzt und auf Basis der schon vorliegenden Erkenntnisse die Gestaltung zukünftiger Bildungsprozesse gemeinsam fortgeschrieben werden.

Aufgaben des sonderpädagogischen Dienstes sind:

  • vertiefte Erkundung der individuellen Situation des Schülers/der Schülerin
  • Beginn eines kooperativ angelegten sonderpädagogischen Prozesses
  • gemeinsame Entwicklung individueller Bildungsangebote
  • ggf. Einbindung von Unterstützungssystemen
  • Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule bei der Anpassung von Lernmaterialien
  • Beratung über Hilfsmittelbeschaffung bei Sinnesschädigungen und körperlich-motorischen Einschränkungen

Ziel ist die Optimierung von Bildungs- und Lernprozessen und damit die Stärkung von Aktivität und Teilhabe der Schülerin / des Schülers.

Hinweis:

Die Beratung und Diagnostik bei Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum ist in der Regel nicht Aufgabe des sonderpädagogischen Dienstes. Hier ist die Verordnung über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA-VO) anzuwenden.

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