Die allgemeine Schule wird von den sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen.
Liegen Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch vor, dann sollte die Prüfung des Anspruchs auf ein SBA beantragt werden.